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Welcher Auftragsgegenstand ist rechtlich zulässig?
Computer mit Blauem Engel
Die richtige Antwort ist „Arbeitskleidung aus sozial-verantwortlicher Herstellung“. Der Auftragsgegenstand darf nicht diskriminierend formuliert sein. Verweise auf Umweltzeichen wie den „Blauen Engel“ oder Präferenz regionaler Produkte stehen mit diesem Grundprinzip im Widerspruch. Klare Signale wie „soziale-verantwortliche Produktion“ oder „nachhaltige Forstwirtschaft“ sind hingegen nicht diskriminierend.
Arbeitskleidung aus sozial-verantwortlicher Herstellung
Richtig. Der Auftragsgegenstand darf nicht diskriminierend formuliert sein, sollte aber entscheidende Signalwörter enthalten.
Holz mit FSC-Gütezeichen
Die richtige Antwort ist „Arbeitskleidung aus sozial-verantwortlicher Herstellung“. Der Auftragsgegenstand darf nicht diskriminierend formuliert sein. Verweise auf Umweltzeichen wie den „Blauen Engel“ oder Präferenz regionaler Produkte stehen mit diesem Grundprinzip im Widerspruch. Klare Signale wie „soziale-verantwortliche Produktion“ oder „nachhaltige Forstwirtschaft“ sind hingegen nicht diskriminierend.
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