Was bedeuten die Landesgesetze in Thüringen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz: Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) vom 18. April 2011 zuletzt geändert am 30. Juli 2019 lässt in §4 allgemein die Berücksichtigung von sozialen Kriterien auf einer freiwilligen Basis zu:
„Ökologische und soziale Belange können auf allen Stufen des Vergabeverfahrens, namentlich bei der Definition des Auftragsgegenstands, dessen technischer Spezifikation, der Auswahl der Bieter, der Erteilung des Zuschlags und den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags berücksichtigt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen und in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sind.“
Es wird in §5 zusätzlich betont, dass soziale Belange bei der Definition des Auftragsgegenstands berücksichtigt werden können, solange die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.
Gesondert hervorgehoben wird in §11 Abs.2, dass bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, und Dienstleistungen keine Waren beschafft werden sollen, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden.
„(...) dürfen nur an solche Auftragnehmer vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach Absatz 1 gewonnen oder hergestellt worden sind. Hierzu sind von den Bietern entsprechende Nachweise oder Erklärungen zu verlangen.“
Ein Verstoß gegen diese Vorgaben durch einen Auftragnehmer kann gem. § 18 durch eine Vertragsstrafe von bis zu 5% des Auftragswertes, die fristlose Kündigung und einen Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu 3 Jahren sanktioniert werden.
Gesetzestext als Dokument
Am 14.10.2014 ist die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) vom 16. September 2014 in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift enthält unter Punkt 11. (Seite 18/19) umfassende Hinweise zur Umsetzung des § 11 ThürVgG - ILO-Kernarbeitsnormen.
Verwaltungsvorschrift als Dokument
Für die von den Auftragnehmern bei der Angebotsabgabe nach § 11 ThürVgG abzugebende Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen werden zwei Formblätter zur Verfügung gestellt.
Formblatt Ergänzende Vertragsbedingungen ILO
Formblatt Nachunternehmererklärung ILO
Stand dieser Informationen: 18.10.2019
Arbeitshilfen zur sozialverantwortlichen Beschaffung
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 (November 2016)
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Argumentationshilfe "Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung" (2015)
Femnet e.V.
* Fair einkaufen in Fairtrade Towns – Praxistipps für die faire Beschaffung von Berufskleidung und Textilien (Dezember 2018)
* Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (Februar 2019)
Ökologische Kriterien
Landesvergabegesetz: Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) vom 18. April 2011 lässt in §4 allgemein die Berücksichtigung von ökologischen Kriterien auf einer freiwilligen Basis zu:
„Ökologische und soziale Belange können auf allen Stufen des Vergabeverfahrens, namentlich bei der Definition des Auftragsgegenstands, dessen technischer Spezifikation, der Auswahl der Bieter, der Erteilung des Zuschlags und den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags berücksichtigt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen und in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sind.“
Es wird in §5 zusätzlich betont, dass ökologische Belange bei der Definition des Auftragsgegenstands berücksichtigt werden können, solange die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.
Nach §6 ist die Anwendung von Umweltkriterien auch bei der technischen Spezifikation des Auftrags zulässig, diese müssen nachgewiesen werden:
(1) Bei der technischen Spezifikation eines Auftrags können Umwelteigenschaften und/oder Auswirkungen bestimmter Warengruppen oder Dienstleistungen auf die Umwelt festgelegt werden. (…)
Das Gesetz geht in §7 zusätzlich auf das Thema Umweltmanagementzertifikate ein. In §8 wird festgelegt, dass auch bei der Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot Umweltkriterien berücksichtigt werden können:
„(…) Die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Zuschlagserteilung ist zulässig, wenn
1. die Umweltkriterien mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen,
2. die Umweltkriterien im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags ausdrücklich genannt sind,
3. dem Auftraggeber durch die Festlegung des Kriteriums keine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit eingeräumt wird und
4. alle Grundsätze des Unionsrechts, vor allem das Diskriminierungsverbot, gewahrt werden. (…)“
Gesetzestext als Dokument
Stand dieser Informationen: 18.10.2019
Arbeitshilfen zur umweltfreundlichen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Februar 2019)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen
* Mehr Bio in Kommunen – Ein Praxisleitfaden des Netzwerks deutscher Biostädte (Februar 2017)