Was bedeuten die Landesgesetze in Mecklenburg-Vorpommern für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz: Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V) vom 7. Juli 2011 zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2018 sieht bei Auftragsvergaben ab € 10.000 Euro die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen für die Vergabe vor:
„§ 11 Beachtung von ILO-Kernarbeitsnormen
Bei der Vergabe von Leistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization - ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus: (…)“
Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen sind zur Tariftreue sowie zur Zahlung eines Mindeststundenentgelts von € 10,07 brutto verpflichtet. Diesbezüglich sind Kontroll- und Sanktionsmechanismen im Gesetz verankert.
Vergabegesetz VgG M-V
Stand dieser Informationen: 18.10.2019
Arbeitshilfen zur sozialverantwortlichen Beschaffung
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 (November 2016)
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Argumentationshilfe "Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung" (2015)
Femnet e.V.
* Fair einkaufen in Fairtrade Towns – Praxistipps für die faire Beschaffung von Berufskleidung und Textilien (Dezember 2018)
* Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (Februar 2019)
Ökologische Kriterien
Landesvergabegesetz: Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V) vom 7. Juli 2011 zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2018 weist in § 5 darauf hin: „…. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben…..“
Details Vergabegesetz VgG M-V
Die Beschaffungsrichtlinie "Richtlinie für das Verfahren bei Beschaffungen durch das Landesamt für innere Verwaltung“ (BeschafRI M-V) von 2017 legt in Ziffer 2.1 f fest, dass die Bedarfsstellen unter anderem die Aufgabe haben, „zusätzliche, insbesondere soziale und umweltbezogene Anforderungen an die Ausführung des Auftrags zu stellen; hierbei ist insbesondere auch die sinngemäße Anwendung des § 4 VgV unterhalb des Schwellenwertes zu berücksichtigen“. Unter Ziffer 2.2.1. bestimmt die Beschaffungsrichtlinie des Weiteren, dass die Zentrale Vergabestelle im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) die Bedarfsstellen „bei der Darstellung (...) insbesondere sozialer und umweltbezogener Anforderungen“ berät und „Wissen über Produkte, Lieferanten und den Beschaffungsprozess“ bündelt.
Beschaffungsrichtlinie als Dokument
Stand dieser Informationen: 02.07.2019
Arbeitshilfen zur umweltfreundlichen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Februar 2019)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen
* Mehr Bio in Kommunen – Ein Praxisleitfaden des Netzwerks deutscher Biostädte (Februar 2017)