Was bedeuten die Landesgesetze in Hessen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz: Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.2017 ist zum 01. März 2015 in Kraft getreten und gilt unter anderem auch für Gemeinden und Gemeindeverbände und ihre Eigenbetriebe sowie für kommunale Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände (vgl. §1 Abs.1). Es gilt ab einem Auftragswert von € 10.000 ohne Umsatzsteuer (vgl. §1 Abs. 5).
Das Gesetz ermöglicht Gemeinden und Gemeindeverbänden ausdrücklich die Aufnahme von sozialen Anforderungen in Beschaffungsvorgänge (vgl. auch §2 Abs. 2) und konkretisiert die Vorgehensweise:
„...§ 3 Soziale, ökologische und innovative Anforderungen, Nachhaltigkeit
(1) Den öffentlichen Auftraggebern steht es bei der Auftragsvergabe frei, soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu berücksichtigen, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Diese Anforderungen sowie alle anderen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt werden."
Neben anderen Aspekten wird die Möglichkeit der Berücksichtigung fair gehandelter Produkte ausdrücklich genannt. Es wird festgelegt, wie im Vergabeverfahren mit Nachweisen und Gütezeichen umzugehen ist. Es werden Nachweise als gültig erachtet, die den Anforderungen von Art. 43 der EU-Vergaberichtlinie entsprechen. Gleichwertige Nachweise oder gleichwertige Prüfberichte müssen ebenfalls akzeptiert werden (vgl. §3, Abs. 3-6).
Gesetz als Dokument
Aufgrund des am 18. April 2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes des Bundes und der Neufassung der VOB/A wurde der Gemeinsame Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) überarbeitet. Der dritte Teil des Erlasses mit Stand vom 26.03.2019 gilt unabhängig vom Auftragswert und ist immer zu beachten.
" (...) 3.4 Nachhaltige und innovative Beschaffung
a) Nachhaltige Beschaffung
Beschaffungen des Landes sind grundsätzliche nachhaltig auszurichten. Die §§ 67 und 68 der VgV, Beschaffungen energieverbrauchsrelevanter Liefer- und Dienstleistungen, sind unabhängig vom Auftragswert immer anzuwenden. In allen anderen Fällen entscheiden die Bedarfsstellen eigenverantwortlich, welche konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeit in einem Beschaffungsverfahren gestellt werden. In der Umsetzung werden sie von den zentralen Beschaffungsstellen unterstützt.
b) Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Die "Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung" beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) kann von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben kontaktiert werden. Sie unterstützt Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen beim Informationsaustausch und stellt Informationen und konkrete Handlungshilfen in Form von Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Leitfäden etc. zur Verfügung: http://www.nachhaltige-beschaffung.info.de. Informationen zu nachhaltigen Beschaffungen können auch unter http://oeffentlichebeschaffung.kompass-nachhaltigkeit.de abgerufen werden. Dabei handelt es sich um ein Projekt der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) [und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global ] im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). "
Eine Verpflichtung zur Anwendung der UVgO ist beabsichtigt.
Vergabeerlass als Dokument
Leitfäden des Landes Hessens zur nachhaltigen Beschaffung, beispielsweise zu Textilien oder Computern sollen es ermöglichen nachhaltige Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Der Schwerpunkt der Leitfäden liegt in der Erstellung der Vergabeunterlagen. Die Leitfäden weisen zwar auf die Anwendung der ILO-Kernarbeitsnormen hin und empfehlen für Textilien eine Auswahl von umweltbezogenen Gütezeichen, sie bleiben allerdings hinter den Möglichkeiten, die Ihnen das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) bietet, zurück.
Das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz wurde im August 2018 angepasst. Hessische Kommunen können gem. § 6a nun in ihren Friedhofssatzungen das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufnehmen (ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182).
Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (Anpassung 23. August 2018)
Wir empfehlen, sich im einzelnen Ausschreibungsfall über den Kompass zu informieren, wie Sie die Einhaltung von ILO Kernarbeitsnormen und/oder die Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels garantieren können. Bei Beratungswünschen und Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.
Stand dieser Informationen: 02.07.2019
Arbeitshilfen zur sozialverantwortlichen Beschaffung
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 (November 2016)
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Argumentationshilfe "Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung" (2015)
Femnet e.V.
* Fair einkaufen in Fairtrade Towns – Praxistipps für die faire Beschaffung von Berufskleidung und Textilien (Dezember 2018)
* Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (Februar 2019)
Ökologische Kriterien
Landesvergabegesetz: Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 ist zum 01.März 2015 in Kraft getreten und gilt unter anderem auch für Gemeinden und Gemeindeverbände und ihre Eigenbetriebe sowie für kommunale Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände (vgl. §1 Abs.1). Es gilt ab einem Auftragswert von 10.000 € ohne Umsatzsteuer (vgl. §1 Abs. 5).
Das Gesetz ermöglicht Gemeinden und Gemeindeverbänden ausdrücklich die Aufnahme von ökologischen Anforderungen für eine nachhaltige Entwicklung in Beschaffungsvorgänge (vgl. auch §2 Abs. 2) und konkretisiert die Vorgehensweise:
„§ 3 Soziale, ökologische und innovative Anforderungen, Nachhaltigkeit
Den öffentlichen Auftraggebern steht es bei der Auftragsvergabe frei, soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu berücksichtigen, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Diese Anforderungen sowie alle anderen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt werden"
Es wird festgelegt, wie im Vergabeverfahren mit Nachweisen und Gütezeichen umzugehen ist. Es werden neben einer EMAS-Zertifizierung Nachweise als gültig erachtet, die den Anforderungen von Art. 43 der EU-Vergaberichtlinien entsprechen. Gleichwertige Nachweise oder gleichwertige Prüfberichte müssen ebenfalls akzeptiert werden (vgl. §3, Abs. 3-6)
Gesetz als Dokument
Aufgrund des am 18. April 2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes des Bundes wurde der Gemeinsame Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) überarbeitet. Der dritte Teil des Erlasses mit Stand vom 28.08.2017 gilt unabhängig vom Auftragswert und ist immer zu beachten.
" (...) 3.4 Nachhaltige und innovative Beschaffung
a) Nachhaltige Beschaffung
Beschaffungen des Landes sind grundsätzlich nachhaltig auszurichten. Die §§ 67 und 68 der VgV, Beschaffungen energieverbrauchsrelevanter Liefer- und Dienstleistungen, sind unabhängig vom Auftragswert immer anzuwenden. In allen anderen Fällen entscheiden die Bedarfsstellen eigenverantwortlich, welche konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeit in einem Beschaffungsverfahren gestellt werden. In der Umsetzung werden sie von den zentralen Beschaffungsstellen unterstützt.
b) Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Die "Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung" beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) kann von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben kontaktiert werden. Sie unterstützt Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen beim Informationsaustausch und stellt Informationen und konkrete Handlungshilfen in Form von Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Leitfäden etc. zur Verfügung: http://www.nachhaltige-beschaffung.info.de. Informationen zu nachhaltigen Beschaffungen können auch unter http://kmu.kompass-nachhaltigkeit.de abgerufen werden. Dabei handelt es sich um ein Projekt der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). (...)"
Vergabeerlass als Dokument
Das Land Hessen stellt ausführliche Leitfäden für die Einhaltung von ökologischen Kriterien in der Beschaffung von Bürobedarf, Textilprodukten, Büromöbeln, Kraftfahrzeugen, Computern, Reinigungsdienstleistungen und Bürogeräten zur Verfügung. Sie finden die Leitfäden hier
Stand dieser Informationen: 02.07.2019
Arbeitshilfen zur umweltfreundlichen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Februar 2019)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen
* Mehr Bio in Kommunen – Ein Praxisleitfaden des Netzwerks deutscher Biostädte (Februar 2017)