Was bedeuten die Landesgesetze in Brandenburg für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 12.11.2019
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber in Brandenburg die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle
Staatliche Auftraggeber: Die Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO Brandenburg mit der die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Brandenburg eingeführt wird, wurde am 28. November 2018 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
Die staatlichen Auftraggeber in Brandenburg wenden damit seit dem 1. Januar 2019 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen an. Die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) wurde durch die UVgO ersetzt.
Kommunale Auftraggeber: Kommunen in Brandenburg wenden seit dem 30.05.2018 die UVgO an. Sie können damit auch im Unterschwellenbereich auf die Regelung nach § 24 UVgO zu Gütezeichen zurück greifen.
Landesvergabegesetz
Das novellierte Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) vom 29. September 2016 ermöglicht die Einbeziehung ökologischer und sozialer Aspekte in die Auftragsvergabe:
"§ 3 Grundsätze der Vergabe
...
(4) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen können Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Bekanntmachung, dem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb, zur Interessenbekundung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Eine Verbindung zum Auftragsgegenstand kann auch in den in § 127 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung genannten Fällen angenommen werden."
Das BbgVergG gilt ab einem Auftragswert von 3.000 Euro.
Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Auftraggeber in Brandenburg.
Mindestlohn: Das Mindeststundenentgelt bei öffentlichen Aufträgen des Landes Brandenburg beträgt derzeit 10,50 Euro brutto.
Link zum Landesvergabegesetz: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgvergg
Rechtsverordnungen
Vergabehandbuch: Kommunen können sich auch am Vergabehandbuch des Landes Brandenburg (Stand Januar 2019) für die Vergabe von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – orientieren. In den Ausführungsbestimmungen des Landes zur VOL/A (Fach 10 Teil 2 Ausführungsbestimmungen zu §§ 7 und 8) sieht es den Punkt „5.1 Ausbeuterische Kinderarbeit“ vor.
Dort heißt es:
„5.1.3 Die Vergabestellen haben daher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Brandenburg in begründeten Fällen eine Eigenerklärung zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Eigenerklärungen kommen derzeit insbesondere bei folgenden Produkten in Betracht, falls diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden:
- Sportbekleidung, Sportartikel, insbes. Bälle
- Spielwaren
- Teppiche
- Textilien
- Lederprodukte
- auffällig billige Produkte aus Holz
- Natursteine
- Agrarprodukte, wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.“
Es wird festgelegt, welche Anforderungen eine Eigenerklärung mindestens erfüllen muss. Es wird ein Vordruck zur Verfügung gestellt, der verwendet werden kann.
Link zum Vergabehandbuch: Derzeit ist nur das Vergabehandbuch 2009 als Dokument verfügbar. Sobald die neue Fassung verfügbar ist, wird diese ergänzt.
Sonstige Regelungen (z.B. Bestattungsgesetz): Ferner erlauben es § 34 Abs.2 und 3 des Bestattungsgesetzes (BbgBestG) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018, eine Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Wege einer kommunalen Friedhofssatzung zu untersagen.
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 (November 2016)
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Argumentationshilfe "Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung" (2015)
Femnet e.V.
Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren