Soziale Kriterien im Bereich Fairer Handel
ILO-Kernarbeitsnormen
Das "Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen" (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) vom 29.09.2016 ermöglicht Ihnen die Berücksichtigung von sozialen Kriterien. Dabei können Sie sich am Vergabehandbuch des Landes orientieren, das allerdings nur in einer Fassung von 2009 vorliegt und die sozialen Kriterien nicht im selben Umfang umsetzt wie das BbgVergG, da dort nur der Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit und nicht die Einhaltung aller ILO-Kernarbeitsnormen behandelt wird. Das BbbVergG ermöglicht die Berücksichtigung sozialer Aspekte ohne eine konkrete Einschränkung auf bestimmte Kriterien und gibt Ihnen daher freie Hand für die Ausgestaltung. Eingeschränkt wird dies analog zu oberschwelligen Vergaben nach GWB nur duch die Formulierung "wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Bekanntmachung, (...) oder den Vergabeunterlagen ergeben. Eine Verbindung zum Auftragsgegenstand kann auch in den in § 127 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Fällen angenommen werden.
In der Beschaffung von Pflastersteinen können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Pflastersteine im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt. Dies bedeutet, dass im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.
Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über das Zertifikat Win=Win Fairstone, das Zertifikat XertifiX, das Zertifikat XertifiX plus oder einen gleichwertigen Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“
Sie müssen die Anbieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Anbieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck stellt das Vergabehandbuch des Landes Brandenburg eine Muster-Eigenerklärung zur Verfügung. Diese enthält laut Vergabehandbuch (siehe Rahmenbedingungen) die Mindestanforderungen. Sie dürfen also - um sicher gehen zu können, dass die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden - strengere Maßstäbe setzen, die wir Ihnen im Folgenden vorschlagen:
Sie sollten zunächst prüfen, ob es Anbieter gibt, die Pflastersteine nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen und gleichzeitig die Art von Pflastersteinen liefern können, die Sie beschaffen möchten. Dazu haben wir Ihnen untenstehend einige Beispiele von Anbietern aufgeführt.
Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren und Punkte 2 b) und c) zu streichen. Darüber hinaus ist die Muster-Erklärung nur in Bezug auf die Einhaltung von ILO-Übereinkommen 182 formuliert, wir empfehlen daher, an dieser Stelle die Einhaltung aller ILO-Kernarbeitsnormen einzufordern.
Textbaustein 2:
„2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
Ich/Wir sichere/n zu, dass im Herstellungsschritt im Steinbruch und im Herstellungsschritt der Bearbeitung das Produkt unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde, oder über einen gleichwertigen, unabhängigen Nachweis:
(Name des Siegels, vom Anbieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Zertifikat Win=Win Fairstone, Zertifikat XertifiX, Zertifikat XertifiX plus oder ein gleichwertiger Nachweis mit Bezug Auf ILO-Übereinkommen Nr. 182)“
Wir empfehlen Ihnen aus juristischen Gründen, den Punkt 2b) zu streichen.
Sie finden untenstehend Anbieter für Pflastersteine, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst, wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Anbieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2c) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.
Zu ökologischen und sozialen Aspekten bei der Verarbeitung und Beschaffung von Naturwerkstein wurden vom Deutschen Naturwerkstein-Verband e.V. zwei kurze Handreichungen verfasst.
Nachhaltigkeitsaspekte bei Naturwerkstein
Nachhaltige Beschaffung von Naturstein
Stand dieser Informationen: 29.06.2017