Ökologische Kriterien
Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz verpflichtet Sie ab einem Auftragswert von 10.000€ auf die Einhaltung bestimmter ökologischer Kriterien, die in Leistungsblättern genau spezifiziert sind. Sie können auch unterhalb dieses Auftragswertes auf eine Einhaltung ökologischer Kriterien achten:
In der Beschaffung von Polohemden, die aus mindestens 95% Baumwolle bestehen, sollten Sie demnach in der Formulierung der Leistungsbeschreibung und technischer Kriterien auf die im Leistungsblatt „Berufsbekleidung aus Baumwolle“ beschriebenen ökologische (Mindest-) Kriterien achten.
Sie finden im Folgenden zunächst eine Beschreibung ökologischer Kriterien für Sweatshirts, die mindestens 95% Baumwollanteil haben, für Funktionskleidung mit einem höheren Kunstfaseranteil finden Sie darunter eine Beschreibung.
Option A – Polohemden aus 95% Baumwolle
Textbaustein - Mindestanforderungen, verwendet wurden Zitate aus dem Leistungsblatt:
„Mindestens 95% aller im Erzeugnis enthaltener Fasern müssen den folgenden, für die betreffenden Fasern festgelegten Kriterien entsprechen:"
Da es sich um zahlreiche Kriterien handelt, entnehmen Sie diese bitte aus dem entsprechenden Leistungsblatt. Sie müssen die Kriterien einzeln in Ihrer Leistungsbeschreibung aufzählen. Geben Sie dem Bieter folgende Informationen:
„Wenn ein Textilprodukt das EU-Umweltzeichen, ein bluesign-Zertifikat (bluesign® product), das Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ-154) träg oder über den Global Organic Textile Standard (GOTS, 95%) oder Naturtextil IVN zertifiziert BEST zertifiziert wurde, wird angenommen, dass es den Anforderungen entspricht. Andere privatrechtliche oder staatliche Textilzertifikate können ebenfalls akzeptiert werden. Jeder andere geeignete Nachweis über die Einhaltung der genannten Kriterien (z.B. das technische Dossier des Herstellers oder der Testbericht einer anerkannten Prüfstelle) wird als gleichwertig angesehen.“
Laut Leistungsblatt dürfen Sie zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderrungen weitere, konkret genannte ökologische Kriterien als Zuschlagskriterium gewichten. Informieren Sie sich vorher, ob es ausreichend Bieter gibt, die Ihnen die gewünschte Ware zu den genannten Kriterien zur Verfügung stellen können und wählen Sie ggf. nur einige der Kriterien aus. Im Folgenden erhalten Sie ein Beispiel für den Einsatz von Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau:
Ausschreibungsbaustein: Wertungskriterien
Am einfachsten kommen Sie an biologisch hochwertige Textilien, wenn Sie den Einsatz von Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) fordern, die der Umwelt-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 entsprechen und diesen Einsatz in den Wertungskriterien gewichten. Der Preis sollte bei einer Ausschreibung mindestens 30% Gewichtung finden, das heißt Sie können diese Kriterien um bis zu 70% geltend machen. Aufgrund unterschiedlicher Zertifizierungsmöglichkeiten bietet es sich innerhalb des Wertungskriteriums an, folgende Abstufungen vorzunehmen und unterschiedlich zu werten:
Erfolgsstufe 1: verwendet werden 70%-84% Baumwollfasern aus kbA
Erfolgsstufe 2: verwendet werden 85%-94% Baumwollfasern aus kbA
Erfolgsstufe 3: verwendet werden 95%-99% Baumwollfasern aus kbA
Erfolgsstufe 4: verwendet werden 100% Baumwollfasern aus kbA
Um eine Bewertung vornehmen zu können, geben Sie diese Wertungskriterien bekannt und fordern Sie den Bieter auf, den Gewichtsanteil der Baumwollfasern aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) im Endprodukt anzugeben und die entsprechende Zertifizierung oder einen gleichwertigen Nachweis vorzuweisen. Zertifizierungen, die Sie akzeptieren können, sind beispielsweise der Global Organic Textile Standard, das Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-ZU-154), oder Naturtextil IVN Zertifizierung BEST.
Achtung! Es gibt eine Schnittmenge zu den sozialen Kriterien:
Eine Zertifizierung nach dem Global Organic Textile Standard und/oder Naturtextil IVN zertifiziert BEST weist gleichzeitig die Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen im Produktionsschritt der Konfektionierung nach.
Option B – Polohemden als Funktionskleidung mit höherem Kunstfaseranteil.
In der Beschaffung von Polohemden mit höherem Kunstfaseranteil sollten Sie in der Formulierung der Leistungsbeschreibung und technischer Kriterien auf die im Leistungsblatt „Berufsbekleidung aus sonstigen Textilfasern“ (Seite 8) beschriebenen ökologische (Mindest-) Kriterien achten:
Textbaustein - Mindestanforderungen, verwendet wurden Zitate aus dem Leistungsblatt:
„Mindestens 85% Gewichtsprozente aller im Erzeugnis enthaltener Fasern müssen den folgenden, für die betreffenden Fasern festgelegten Kriterien entsprechen. Andere Fasern, für die keine faserspezifischen Kriterien festgelegt wurden, sind ebenfalls zulässig (mit Ausnahme von Mineralfasern, Glasfasern, Metallfasern, Kohlenstofffasern und anderen anorganischen Fasern).“
Da es sich um zahlreiche Kriterien handelt, entnehmen Sie diese bitte aus dem entsprechenden Leistungsblatt. Sie müssen die Kriterien einzeln in Ihrer Leistungsbeschreibung aufzählen. Stellen Sie folgende Anforderungen an den Bieter:
„Der Bieter muss eine Liste aller Fasern, die mehr als 5% des Gesamtgewichts der in dem Produkt enthaltenen Textilfasern ausmachen, und dazu Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Wenn ein Textilprodukt das EU-Umweltzeichen, ein bluesign-Zertifikat (bluesign® product) oder das Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ-154) trägt, wird angenommen, dass es den Anforderungen entspricht. Andere privatrechtliche oder staatliche Textilzertifikate können ebenfalls akzeptiert werden. Jeder andere geeignete Nachweis über die Einhaltung der Kriterien (z.B. das technische Dossier des Herstellers oder der Testbericht einer anerkannten Prüfstelle) wird als gleichwertig angesehen.“
Laut Leistungsblatt dürfen Sie zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderrungen weitere, konkret genannte ökologische Kriterien als Zuschlagskriterium gewichten. Informieren Sie sich vorher, ob es ausreichend Bieter gibt, die Ihnen die gewünschte Ware zu den genannten Kriterien zur Verfügung stellen können und wählen Sie ggf. nur einige der Kriterien aus. Im Folgenden erhalten Sie ein Beispiel für den Einsatz von Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau:
Ausschreibungsbaustein: Wertungskriterien
Am einfachsten kommen Sie an biologisch hochwertige Textilien, wenn Sie den Einsatz von Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) fordern, die der Umwelt-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 entsprechen und diesen Einsatz in den Wertungskriterien entsprechend gewichten. Der Preis sollte bei einer Ausschreibung mindestens 30% Gewichtung finden, das heißt Sie können diese Kriterien um bis zu 70% geltend machen. Aufgrund unterschiedlicher Zertifizierungsmöglichkeiten bietet es sich innerhalb des Wertungskriteriums an, folgende Abstufungen vorzunehmen und unterschiedlich zu werten:
Erfolgsstufe 1: verwendet werden 70%-84% Baumwollfasern aus kbA
Erfolgsstufe 2: verwendet werden 85%-94% Baumwollfasern aus kbA
Um eine Bewertung vornehmen zu können, geben Sie diese Wertungskriterien bekannt und fordern Sie den Bieter auf, den Gewichtsanteil der Baumwollfasern aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) im Endprodukt anzugeben und die entsprechende Zertifizierung oder einen gleichwertigen Nachweis vorzuweisen. Zertifizierungen, die Sie akzeptieren können, sind beispielsweise der Global Organic Textile Standard, das Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-ZU-154), oder Naturtextil IVN Zertifizierung BEST.
Achtung! Es gibt eine Schnittmenge zu den sozialen Kriterien:
Eine Zertifizierung nach dem Global Organic Textile Standard und/oder Naturtextil IVN zertifiziert BEST weist gleichzeitig die Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen im Produktionsschritt der Konfektionierung nach.